Friedhof und Grabarten in Neuruppin
Wo eine Beisetzung möglich ist
Unabhängig davon, ob eine Erd- oder Feuerbestattung stattfindet, gibt es auf Friedhöfen unterschiedliche Gräber, in denen eine Beisetzung möglich ist. Wir arbeiten mit sämtlichen Friedhöfen in Neuruppin und Umgebung zusammen und kennen die verschiedenen Grabarten und Friedhofsgebühren.
Denken Sie in aller Ruhe über die Wünsche des Verstorbenen nach, aber auch darüber, wer das Grab aller Voraussicht nach regelmäßig besuchen kann und vielleicht auch pflegen wird. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Friedhof und beraten Sie bei Ihrer Wahl der Grabstätte.
Die Grabarten

Wahlgrab
(bei Erd- und Feuerbestattungen)
Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten auf einem Friedhof frei ausgesucht und erworben werden. Die Lage und die Größe der Grabstätte können Sie selbst bestimmen – Wahlgräber sind als sogenannte Familien- oder Doppelwahlgräber, aber auch als Einzelgräber vorhanden. Eine regelmäßige Grabpflege ist vorgeschrieben. Die eigenständige Bepflanzung ist ebenso möglich wie die Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei. Der Grabstein kann frei gewählt werden. Die Mindestruhezeit liegt bei 20 Jahren, anschließend lässt sich das Nutzungsrecht verlängern.


Doppel-Urnenwahlgrabstellen
(nur bei Feuerbestattungen)
In Neuruppin gibt es Doppel-Urnenwahlgrabstellen, in denen zwei Urnen beigesetzt werden können. Wie bei den anderen Wahlgräbern ist eine eigenständige oder externe Grabpflege vorgeschrieben und der Grabstein kann frei gewählt werden. Die Mindestruhezeit liegt bei 20 Jahren, anschließend lässt sich das Nutzungsrecht verlängern.
Reihengrab
(bei Erd- und Feuerbestattungen)
Die Lage dieser Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Im Reihengrab ist immer nur eine einzige Beisetzung möglich. Es eignet sich daher nicht als Familiengrabstätte. Eine regelmäßige Grabpflege ist vorgeschrieben. Die eigenständige Bepflanzung ist ebenso möglich wie die Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei. Der Grabstein kann frei gewählt werden. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt und muss eingehalten werden; eine Fristverlängerung ist hier nicht möglich. Nach Ablauf der Frist gehen die Nutzungsrechte zurück an die Friedhofsverwaltung.
Baumgrab
(nur bei Feuerbestattungen)

Auf dem Friedhof in Neuruppin und in ausgewiesenen Wäldern kann die Urne in der Nähe eines Baumes beigesetzt werden. Eine eigenständige Grabpflege entfällt in diesem Fall. Die Ruhezeit beträgt regulär 20 Jahre. Bei der Beisetzung einer zweiten Urne im Baumdoppelgrab wird die Ruhezeit zu diesem Zeitpunkt auf 20 Jahre erneuert.


Rasengrab
(bei Erd- und Feuerbestattungen)
Hierbei erfolgt die Beisetzung des Sargs oder der Urne des Verstorbenen in einem Rasenfeld. Sie können sich für eine einzelne Rasenreihenstelle entscheiden, aber auch Rasendoppelstellen für Paare werden angeboten. Auf einem vorhandenen Grabstein werden der Name des Verstorbenen sowie sein Geburts- und Sterbejahr angebracht. Nach der Beisetzung wird Gras auf der Grabstelle angesät. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung, weshalb Grabpflegekosten entfallen. Die Ruhezeit beträgt regulär 20 Jahre. Bei der Beisetzung einer zweiten Urne im Baumdoppelgrab wird die Ruhezeit zu diesem Zeitpunkt auf 20 Jahre erneuert.

Urnengemeinschaftsanlagen
(nur bei Feuerbestattungen)
Hier werden mehrere Urnen auf einem Rasenstück beigesetzt. Zu den gemeinschaftlichen Gedenktafeln, auf denen die Namen der Verstorbenen aufgelistet sind, können Blumen gestellt werden. Die Pflege der Gemeinschaftsanlagen wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.
Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattungen)
Eine anonyme Beisetzung ist auf dem Friedhof in Neuruppin nicht möglich. Friedhöfe in der Umgebung bieten jedoch solche Grabstellen an. Eine weitläufige Rasenfläche nimmt dort die Urne des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die Stelle. Die Beisetzung findet ohne die Anwesenheit von Angehörigen oder sonstigen Hinterbliebenen statt. Für diese Grabart sprechen insbesondere die geringen Kosten. Die Trauerverarbeitung kann den Angehörigen jedoch durch den fehlenden Bezugspunkt schwerfallen. Die Grabpflege wird seitens des Friedhofs geregelt.